Sanierungsplan mit bis zu 45 Prozent Quote vom Handelsgericht Wien bestätigt

Wien (OTS) – Der am 28. Oktober 2025 angenommene Sanierungsplan in
Eigenverwaltung
von Klemens Hallmann wurde am 6. März 2026 vom Handelsgericht Wien
bestätigt. Die erforderliche Quote laut Sanierungsplan wurde
fristgerecht am Treuhandkonto des Sanierungsverwalters erlegt.

Der Unternehmer und Investor Klemens Hallmann verfolgte
konsequent den Weg einer transparenten, strukturierten und
verantwortungsvollen Sanierung. „Es war mir von Anfang an wichtig,
das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und
Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig
nachzukommen. Dabei stand die Wahrung der Gläubigerinteressen für
mich stets an erster Stelle.
Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsverfahrens ist das
Ergebnis von intensiven Bemühungen und entschlossenem Handeln. Ich
bedanke mich bei meinem Team und bei allen, die mitgewirkt haben, um
das möglich zu machen. Ich hoffe, damit eine mögliche Trendwende in
der Immobilienbranche positiv zu unterstützen“, sagt Klemens Hallmann
und ergänzt:

„Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe
mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu
handeln. Mit Zusammenhalt und harter Arbeit können auch die größten
Herausforderungen bewältigt werden.“

Denn: „Aufgeben war nie eine Option“, so Hallmann.

Bei einem Konkursverfahren hätten Gläubiger eine Quote von 8
Prozent erhalten. Das nun gerichtlich bestätigte Sanierungsverfahren
ermöglicht eine Quote von bis zu 45 Prozent (35 Prozent Quote plus
zusätzlich 10 Prozent Sonderquote) – weit über der gesetzlichen
Mindest-Quote. „Ich freue mich sehr, dass das im Sinne der Gläubiger
nun realisierbar ist“, fügt Hallmann abschließend hinzu.