Wien (OTS) – Am 13. März endet die Begutachtungsfrist für zwei neue
Verordnungen
des zuständigen Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in
Österreich, die demnächst in Kraft treten sollen. Mit der Novelle
wird künftig für Halter:innen von Hunden, aber auch von Reptilien,
Amphibien und bestimmten Papageienvögeln das Absolvieren eines
Sachkundenachweises Pflicht. Die großen österreichischen
Tierschutzorganisationen und Tierheime schlagen Alarm: Denn es gibt
de facto keinerlei qualitative Anforderungen an jene Personen, die
diese Kurse leiten sollen. In der Verordnung werden als zentrale
Kriterien lediglich vage „fachliche Eignung“ und „langjährige
praktische Erfahrung“ genannt – ohne weitere Erläuterung.
Für VIER PFOTEN, den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Tierschutz
Austria, den Verein Freunde der Tierecke, den Verein Pfotenhilfe, den
Verband pro-tier und das Tierheim Krems ist dies völlig inakzeptabel.
Sie fordern, dass das Abhalten der Kurse ausschließlich
„tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen“ vorbehalten sein
sollte. Dieses Gütesiegel wird vom Messerli Forschungsinstitut der
Veterinärmedizinischen Universität Wien vergeben.
„ Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden
Halter:innen beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es
nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbsternannte
Hundetrainer:innen als Kursleiter:innen zugelassen, deren Kenntnisse
nicht dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen, sondern es
können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten,
zugelassen werden. Das ist ein völliger Irrsinn und kann an sich
schon einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Auch in
den Schulen möchte schließlich niemand Lehrpersonen, die keine Ahnung
von der Materie haben und mit schwarzer Pädagogik arbeiten “, sagt
VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
Als wahren Schildbürgerstreich bezeichnet Brigid Weinzinger vom
Verband pro-tier dies. „Das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierter
Hundetrainer:in“ entstand auf Initiative des Ministeriums als
Qualitätssicherung im Hundetraining und wurde aus Steuermitteln
aufgebaut. Nun erklärt das selbe Ministerium das Gütesiegel für
praktisch wertlos, wenn alle anderen genauso gut die Sachkunde prüfen
dürfen“.
Der Entwurf sieht auch vor, dass nur „tierquälerisches oder
schwerwiegendes Verhalten“ zum Entzug der Ermächtigung,
Sachkundekurse durchzuführen, führt. Das heißt, dass andere Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz keinerlei Konsequenzen haben. „Das ist
grob fahrlässig“, so Weissenböck.
„Eine „langjährige praktische Erfahrung“ im Umgang mit Tieren (
wie etwa das Training von Hunden), wie in der Verordnung angeführt,
bedeutet nicht, dass diese Tätigkeit auf fundiertem Wissen oder
tierschutzkonformen Methoden basiert. Denn Erfahrung alleine ist kein
objektiver Qualitätsnachweis, wenn nicht gleichzeitig inhaltliche
Mindeststandards, Fortbildungspflichten oder Kontrollen Voraussetzung
sind“, sagt Georg Prinz vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.
Auch die Kritik von Tierschutz Austria mit dem größten Tierheim
Österreichs fällt ernüchternd aus: „Schon jetzt ist es so, dass
unsere tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen sich regelmäßig um
Hunde kümmern müssen, die – bedingt durch falsche Trainingsmethoden –
in unserem Tierheim auf einen neuen Platz warten und nur mit größter
Mühe wieder Vertrauen zu Menschen aufbauen lernen“, schlägt Madeleine
Petrovic Alarm. „Zudem befindet sich Tierschutz als Staatsziel seit
2013 in Verfassungsrang und stellt damit einen Auftrag an die
öffentliche Hand dar, den Status Quo im Sinne des Tierschutzes zu
verbessern und nicht zu verschlechtern,“ so Petrovic.
Besonders unverständlich ist, dass man sich nicht an bereits
etablierten Sachkunde-Modellen mit hohen Tierschutz-Standards wie
z.B. der Hunde- und Exoten-Sachkunde in Wien orientiert hat. Diese
wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien entwickelt und haben sich
seit Jahren in der Praxis bewährt.
Die Vertreter:innen des Tierschutzes in Österreich sind daher
geeint in ihrer Forderung an die für den Tierschutz zuständige
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: Diese Verordnungen
dürfen so nicht in Kraft treten. Es muss sichergestellt werden, dass
die Qualität der Sachkundenachweise sowohl fachlich als auch
tierschutzrechtlich gewährleistet ist. Weder darf Gewalt noch
gefährliches Halbwissen oder Inkompetenz Inhalt von Sachkundekursen
sein.




