Volksanwältin Gaby Schwarz: Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt!

Wien (OTS) – „Als Frau, als Feministin und als Volksanwältin sage ich
klar und
deutlich: Jedes Mädchen und jede Frau hat das Recht auf ein Leben
ohne Gewalt“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz im Vorfeld des
Weltfrauentages am 8. März. In Österreich erleiden 35 Prozent der
Frauen zwischen 18 und 74 Jahren im Laufe ihres Lebens körperliche
und/oder sexualisierte Gewalt. 2025 wurden 15 Frauen von Männern
ermordet, heuer zählen wir bereits zwei Femizide. „Am Weltfrauentag
hören wir jedes Jahr die gleichen Floskeln über Gleichstellung und
Respekt, die Notwendigkeit von Gewaltpräventionsprogrammen oder
Stärkung von Frauenrechten. Doch es ändert sich gefühlt wenig. Die
Änderung müssen wir selbst vollbringen. Wir brauchen mutige Frauen
und Männer, die hin- statt wegschauen, die Sexismus im Alltag
ansprechen und Männer in die Pflicht nehmen.“

Zwt.: Häusliche Gewalt im ländlichen Raum und an älteren Frauen
ist blinder Fleck

Als „absolut blinden Fleck“ bezeichnet die Volksanwältin
häusliche Gewalt im ländlichen Raum und an älteren Frauen. „Vor allem
in ländlichen Regionen wird häusliche Gewalt nach wie vor stark als
Privatsache gesehen, in die man sich nicht einmischt. Die weiblichen
Opfer schweigen meist aus Scham und Hilflosigkeit. Dieses veraltete
Gesellschaftsbild müssen wir aufbrechen“, fordert Gaby Schwarz und
verweist auf Programme wie „Stadtteile ohne Partnergewalt“.

Wo starre Geschlechterrollen auf Altersdiskriminierung treffen,
sind ältere Frauen besonders gefährdet, Opfer von häuslicher Gewalt
zu werden. Laut Erhebung der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser
aus dem Jahr 2024 waren von 27 getöteten Frauen 14 über 60 Jahre alt.
„Ältere Frauen sind also überproportional häufig Opfer tödlicher
Gewalt durch Männer. Es wird Zeit hinzuschauen und älteren Frauen,
die männlicher Gewalt ausgesetzt sind, verstärkt Hilfe anzubieten“,
hält Gaby Schwarz fest.

„Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, Frauen besser vor männlicher
Gewalt zu schützen, ist wichtig. Entscheidend ist, dass sie zügig
umgesetzt werden“, verweist die Volksanwältin auf den Nationalen
Aktionsplan gegen Gewalt der Bundesregierung, der unter anderem eine
Fußfessel für Risikotäter mit Betretungsverbot beinhaltet. „ Gewalt
gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Die
Volksanwaltschaft wird sich als das Haus der Menschenrechte in
Österreich auch in Zukunft für Verbesserungen stark machen“, schließt
Volksanwältin Gaby Schwarz.

Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr, kostenlos,
anonym und vertraulich unter 0800-222-555 erreichbar.