VKI-Sammelaktion zur WSK-Kreditbearbeitungsgebühr – Anmeldefrist endet

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im
Auftrag des
Sozialministeriums ein Verfahren gegen die WSK Bank geführt. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte diverse Gebühren, darunter die
Kreditbearbeitungsgebühr, für unzulässig. Der VKI konnte mit der WSK
Bank eine außergerichtliche Lösung erzielen: Kund:innen, deren
Kreditverträge die urteilsgegenständlichen Klauseln beinhalten,
erhalten die Gebühren auf Anforderung rückerstattet. Der Antrag auf
Rückzahlung kann noch bis inklusive 03.03.2026 beim VKI unter
www.vki.at/wsk-vergleich oder bei der WSK Bank unter
https://verbandsverfahren.wsk-bank.at/ eingebracht werden.

Kund:innen, deren Kreditverträge die Entgeltklauseln beinhalten,
die sich laut OGH-Urteil überschneiden, erhalten die bezahlten
Entgelte sowie Zinsen in Höhe von 7 Prozent auf die volle
Kreditlaufzeit zurück. Teilnahmeberechtigt sind alle Kund:innen,
deren Kreditvertragsabschluss nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit der WSK Bank eine unbürokratische
Lösung für die betroffenen Konsument:innen erzielt zu haben. Eine
Anmeldung ist noch bis 03.03.2026 möglich – wir empfehlen
Betroffenen, die Chance zu nutzen und ihre Ansprüche einzumelden“,
sagt Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der WSK Bank und
zur Anforderung der Rückerstattung gibt es auf www.vki.at/wsk-
vergleich .