Finanzamt Österreich deckt dreisten Fall von Steuerhinterziehung auf

Wien (OTS) – Dem Finanzamt Österreich gelang ein bedeutender Schlag
gegen
internationale Steuerhinterziehung. Ein Unternehmer aus
Oberösterreich hatte über Jahre hinweg systematisch Steuern in großem
Stil hinterzogen. Durch ein raffiniertes Firmenkonstrukt in Zypern
verschleierte er Gewinne und tarnte private Ausgaben als
Betriebskosten.

Finanzminister Markus Marterbauer: „Steuerbetrug zu bekämpfen,
ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig, um das Vertrauen in
das Steuer- und Abgabensystem zu stärken. Daher gilt: Null Toleranz
bei Steuerbetrug. Wir gehen deshalb konsequent gegen jeden Betrug vor
und schützen damit die redlichen Unternehmen und die ehrlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Scheinrechnungen und Kickback-Zahlungen

Der Inhaber eines Großbetriebs im Baustoffhandel gründete im Jahr
2019 mehrere Gesellschaften in Zypern. Über diese Firmen wurden
Gewinne, die in Österreich erwirtschaftet wurden, ins Ausland
transferiert. Lieferanten aus dem Ausland wurden angewiesen, einen
Teil ihrer Umsätze an eine zypriotische Limited zu überweisen. Im
Gegenzug stellte ein Mitarbeiter in Zypern Scheinrechnungen für nie
erbrachte Leistungen wie Qualitätskontrollen, Messebesuche oder
Marktforschung aus. Die so entstandenen Mehrkosten wurden dem
österreichischen Unternehmen durch überhöhte Rechnungen wieder in
Rechnung gestellt, um den Gewinn in Österreich künstlich zu
schmälern.

Die auf Zypern verbuchten Scheingewinne flossen über eine
zwischengeschaltete Personengesellschaft steuerfrei nach Österreich
zurück. Doch damit nicht genug: Der Unternehmer finanzierte über die
Konten der zypriotischen Firma seinen extravaganten Lebensstil.
Jährlich gab er so rund 100.000 Euro wurden für Privaturlaube,
Restaurantbesuche, Tennis und Golf aus.

Der Unternehmer ist nur teilweise geständig. Ihm drohen nun ein
Finanzstrafverfahren und eine mögliche Geldstrafe in doppelter Höhe
des hinterzogenen Betrags. Neben den finanzstrafrechtlichen
Konsequenzen wird der Fall auch eine Folgeprüfung durch das Finanzamt
für Großbetriebe nach sich ziehen.