Wien (OTS) – Der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
hat sich in
seiner zweiten Sitzung auf Wunsch der FPÖ heute erneut mit Zahlungen
an Vereine, NGOs und gemeinnützige GmbHs befasst. Der Fraktionsführer
der Volkspartei, Wolfgang Gerstl, nutzte die Sitzung, um die zentrale
Rolle der Freiwilligenarbeit und des gemeinnützigen Sektors in
Österreich zu betonen.
Bereits in der ersten Sitzung hatte der NGO-Experte Michael Meyer
von der WU Wien dargelegt, dass öffentliche Förderungen in Österreich
auf strengen rechtlichen und administrativen Vorgaben beruhen.
Leistungsvereinbarungen würden nicht willkürlich vergeben, sondern
nach klar definierten Regelwerken, die sich an Standards öffentlicher
Ausschreibungen orientieren oder diese teilweise sogar übertreffen.
Der damit verbundene administrative Aufwand diene der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes. Zudem hob Meyer die
demokratiepolitische Bedeutung der Vereins- und Organisationsfreiheit
als Grundpfeiler der österreichischen Demokratie hervor. “Der
gemeinnützige Sektor entspricht rund 300.000 Vollzeitäquivalenten und
generiert einen volkswirtschaftlichen Wert in Milliardenhöhe”, so
Gerstl. Ein systematischer Missbrauch von Fördermitteln sei nicht
erkennbar, zumal Förderungen nur einen begrenzten Teil der
Gesamtfinanzierung ausmachten und überwiegend von Ländern und
Gemeinden getragen würden.
In der aktuellen Sitzung standen heute Expertinnen und Experten
aus dem Innen- und dem Finanzministerium Rede und Antwort zur
Förderpraxis in ihren Ressorts. Die Zahlungen beider Ministerien
bewegen sich im Zeitraum 2019 bis 2025 jeweils im niedrigen
dreistelligen Millionenbereich.
Zwischen 2019 und 2025 wurden im Innenministerium unter anderem
Leistungsvereinbarungen im Umfang von 111 Millionen Euro
abgeschlossen, unter anderem mit Organisationen wie NEUSTART, dem
Roten Kreuz, Gewaltschutzzentren, der Flugrettung sowie Einrichtungen
der Sozial- und Opferschutzarbeit. Zusätzlich flossen 77,4 Millionen
Euro an Förderungen an NGOs, Vereine und gemeinnützige GmbHs, etwa in
den Bereichen Katastrophen-, Zivil- und Rettungswesen. “Diese Zahlen
zeigen, dass öffentliche Mittel gezielt in konkrete Leistungen
fließen, die tagtäglich Menschen helfen und staatliche Strukturen
entlasten”, betonte Gerstl. Sicherheit entstehe nicht allein durch
Polizeiarbeit, sondern durch das Zusammenspiel von Prävention,
sozialer Unterstützung, Opferschutz und medizinischer Versorgung.
“Politisch handelt es sich damit um Investitionen in Sicherheit,
gesellschaftlichen Zusammenhalt und Stabilität – getragen von
tausenden engagierten Freiwilligen in ganz Österreich!”
Im Finanzministerium beliefen sich die Zahlungen im Zeitraum 2019
bis 2025 auf insgesamt ca. 102 Millionen Euro. Dabei entfielen ca. 70
Millionen Euro auf Wirtschaftsforschungsinstitute, ca. 20 Millionen
Euro auf den österreichischen Städte- und den Gemeindebund sowie rund
zehn Millionen Euro auf andere Einrichtungen. “Auch diese
Förderstrategie wirkt vielseitig und vor allem auch regional und
vorausschauend. Durch die Leistungen von Forschungseinrichtungen
erhält das Ministerium wertvolle Entscheidungsgrundlagen. Zudem
fungieren Wirtschaftsforschungsinstitute als Frühwarnsystem für
konjunkturelle Entwicklungen und steigern durch den Beitrag ihrer
externen Forschung auch die Effizienz der Verwaltung”, so Gerstl. (
Schluss)




