Wien (OTS) – 2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige
Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt
bekannt bzw. absehbar ist.
Zwtl.: Reform gegen Abzocke bei Besitzstörungsklagen
Um missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen
unprofitabel zu machen, kommt ein vom ÖAMTC schon länger gefordertes
Gesetz gegen „systematische Abzocke“. Demnach sollen bei
Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, die
Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. So wird es künftig
unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen zu verlangen, um
sich den Verzicht auf eine Klage „abkaufen“ zu lassen.
Zwtl.: 36. StVO-Novelle – ÖAMTC fordert Nachbesserungen
Im Jahr 2026 könnte die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (
StVO) einige Änderungen bringen. So sollen u. a. E-Mopeds als
Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig werden –
inklusive Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht. Ab 1. Mai
2026 wird die Promillegrenze für E-Scooterfahrende auf 0,5 Promille
gesenkt, E-Scooter müssen ab diesem Zeitpunkt zudem einen Blinker
haben; das Befahren von Fußgängerzonen kann mit einer Verordnung der
zuständigen Behörde nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-
Scooter erlaubt werden.
Weitere wichtige Punkte – inklusive Zeitplan – sind aus Sicht von
Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, allerdings noch offen.
Zu einigen strittigen Themen hat der Mobilitätsclub bereits Kritik
geäußert:
* Kamerabasierte Überwachung: Nach der derzeit in Planung
befindlichen StVO-Novelle sollen Gemeinden eine Möglichkeit erhalten,
ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. In der
Unbestimmtheit, wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll, ortet
Österreichs größter Mobilitätsclub ein riesiges Problem – in ganz
Österreich wäre laut ÖAMTC-Jurist:innen ein Wildwuchs an schwer
erkennbaren und mitunter auch großflächigen Fahrverbotszonen zu
erwarten. Zusätzlich könnte durch das Fehlen einheitlicher Vorgaben
praktisch jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln –
ein Regelchaos wäre vorprogrammiert. Zudem ist der Vorschlag in der
aktuell präsentierten Version nicht verfassungskonform.
* Helmpflicht für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende: Mit der StVO-
Novelle möchte die Bundesregierung auch Maßnahmen gegen die
steigenden Unfallzahlen von E-Scooter- und E-Bike-Fahrer:innen
setzen. Sie schlägt daher eine Helmpflicht für E-Biker:innen bis 14
Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der Entwurf
lässt allerdings laut ÖAMTC an Treffsicherheit vermissen und
reflektiert das Unfallgeschehen unzureichend. Auf Basis der Unfall-
und Nutzer:innendaten fordert der Mobilitätsclub daher eine
Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung, für E-Bikes eine
Helmpflicht ohne Strafandrohung.
Zwtl.: Änderungen im Führerscheinwesen voraussichtlich mit 1. Mai
in Kraft
Ab 1. Mai 2026 treten voraussichtlich Änderungen im
Führerscheinwesen in Kraft.
* Führerscheinprüfung: Wer die theoretische oder praktische
Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits
nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten.
Andererseits wird „schummeln“ noch unattraktiver: Die Sperrfrist wird
von neun auf 18 Monate verlängert.
* Verlängerung Lkw- und Bus-Führerschein: Diese werden nun auch
ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie
bisher für zwei.
Einige Änderungen betreffen das Führerschein-Dokument selbst, und
zwar:
* Während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann
man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach
Wohnsitznahme weiterhin fahren. Das war bisher unmöglich.
* Viele internationale Führerscheine können künftig mit einer
Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden – bisher war diese
auf maximal ein Jahr begrenzt.
* Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt künftig
acht statt vier Wochen als „Ersatzführerschein“, wie bisher
allerdings nur im Inland.
Eine weitere Neuerung könnte bei der Pickerl-Überprüfung kommen.
Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu
ändern.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2026 .




