Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres (BMI), die
Finanzmarktaufsicht (FMA
) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) schlossen am 12.
Dezember 2025 eine umfassende Kooperationsvereinbarung zur Stärkung
der Cybersicherheit in Österreich. Hintergrund sind die Vorgaben der
NIS-2-Richtlinie, insbesondere Art. 13 Abs. 4 und 5, die eine enge
und strukturierte Zusammenarbeit zwischen der NIS-Behörde sowie den
zuständigen DORA-Behörden des Finanzsektors vorsehen. Dazu gehören
unter anderem der Informationsaustausch zwischen Behörden, CSIRTs
sowie zentralen Anlaufstellen.
Die bereits bestehende enge Kooperation zwischen FMA, OeNB und
der NIS-Behörde wurde durch die Vereinbarung nun offiziell
institutionalisiert und auf eine dauerhaft verbindliche Grundlage
gestellt.
Innenminister Gerhard Karner betonte: „Die Zusammenarbeit
zwischen Behörden ist enorm wichtig, gerade, wenn es um das
gemeinsame Vorgehen gegen Cyberkriminalität geht. Die Zusammenarbeit
der NIS-Behörde, der Oesterreichischen Nationalbank und der
Finanzmarktaufsicht ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der
Cybersicherheit in Österreich.“
Zwtl.: Statements aus FMA und OeNB
FMA-Vorständin Mariana Kühnel hebt hervor: „Die
Kooperationsvereinbarung zwischen BMI, OeNB und FMA ist weit mehr als
ein formaler Akt. Sie ist ein klares Bekenntnis zu einer neuen
Qualität der Zusammenarbeit – über Organisationsgrenzen hinweg, mit
dem Ziel, die Cyberresilienz des gesamten Finanzmarkts und kritischer
Infrastrukturen nachhaltig zu stärken.“
OeNB-Direktor Thomas Steiner unterstreicht: „In einem Umfeld, in
dem Cyberbedrohungen dynamisch wachsen und Finanzsysteme zunehmend
vernetzt sind, braucht es abgestimmte, institutionenübergreifende
Antworten. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um Risiken
frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu begrenzen.“
Zwtl.: Schwerpunkte der Kooperation
Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte der Kooperation dienen der
Unterstützung aller Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit. Durch
die Partnerschaft sollen die effektive Zusammenarbeit und der
Informationsaustausch zwischen den Behörden und dem Finanzsektor
gewährleistet und die Cybersicherheit gestärkt werden.
Die Schwerpunkte der Kooperation liegen auf nationalen und
europäischen Programmen und Projekten, auf der Entwicklung von
operativ abgestimmten Vorhaben sowie auf Aus-, Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit.
Außerdem sollen themenspezifische Kooperationen den
Informationsaustausch über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und
Cyberbedrohungen unterstützen und den Finanzsektor in die
Cybersicherheitsstrategien der Mitgliedstaaten mit einbeziehen. Durch
Know-how-Transfer und den Austausch von Expertise und
Projektpartnerschaften sollen Synergien entstehen.




