Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Dezember 2025

Wien (PK) – Mit Gesetzesvorlagen aus dem Finanz- und
Wirtschaftsbereich startet
der Nationalrat in seine letzte Plenarwoche in diesem Jahr. So werden
die Abgeordneten etwa über das von Finanzminister Markus Marterbauer
vorgelegte dreiteilige Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung sowie das
Abgabenänderungsgesetz 2026 beraten. Darin ist auch eine Erhöhung der
Tabaksteuer und eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Nikotinbeutel
vorgesehen. Zudem soll für E-Zigaretten (E-Liquids) ein Lizenzsystem
eingeführt werden.

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen rechtzeitig
ab, könnten gegebenenfalls auch das neue
Elektrizitätswirtschaftsgesetz inklusive begleitender
Gesetzesänderungen („Günstiger-Strom-Gesetz“) und zwei Gesetze für
mehr Preistransparenz im Handel auf die Tagesordnung kommen. Dabei
geht es etwa um die deutliche Kennzeichnung von Produkten, die bei
gleicher Verpackungsgröße weniger Inhalt haben, Stichwort
„Shrinkflation“. Auch weitere Gesetzesvorlagen, die unter anderem
erweiterte Beschwerdemöglichkeiten für anerkannte
Umweltorganisationen gegen Abfallbehandlungsanlagen und sogenannte
IPPC-Anlagen zum Inhalt haben, liegen dem Wirtschaftsausschuss vor.
Er hat für kommenden Dienstag eine Sitzung anberaumt.

Einige Gesetze aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich benötigen
für eine Beschlussfassung im Nationalrat darüber hinaus eine
Zweidrittelmehrheit. Das betrifft auch die aus dem
Landwirtschaftsressort kommende Novelle zum
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, mit der Vorsorge für

außerordentliche Krisenfälle getroffen werden soll.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der
die ÖVP unter dem Titel „Unsere Arbeit hat ein Ziel: Aufschwung für
Österreich!“ über die Wirtschaftspolitik der Regierung diskutieren
will.

Aktuelle Europastunde

Daran schließt eine Aktuelle Europastunde an, für die die NEOS
das Thema „Die Weiterentwicklung eines geeinten, freien und starken
Europas als Gegenmodell zu Putins Handlangern“ gewählt haben.

Betrugsbekämpfungsgesetze Steuern, Sozialabgaben und Daten

Das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte
Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung betrifft in drei Sammelnovellen
die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten. Ziel ist eine
deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere
Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten.
Der Finanzminister erwartet sich neben positiven Standort- und
Wettbewerbseffekten auch zusätzliche Einnahmen für den
Bundeshaushalt, für 2026 etwa von rund 270 Mio. Ꞓ.

Vorgesehen ist unter anderem, die Auftraggeberhaftung im
Baubereich auszuweiten, eine für die Krankenversicherung
zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen einzuführen
sowie das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien
mit einem Wert von über 2 Mio. Ꞓ zu streichen. Zuwendungen über
stiftungsähnliche Konstruktionen, die bisher steuerlich begünstigt
waren, sollen künftig strenger besteuert werden. Darüber hinaus soll,
wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, künftig
ebenso strafbar sein wie bei der Angabe falscher Gewinne. Eine
Bargeldgrenze von 10.000 Ꞓ pro Tag soll beim Finanzamt eingeführt
werden, um Geldwäsche zu erschweren. Auch der Zoll soll erweiterte
Befugnisse erhalten und künftig etwa ein vorläufiges Waffenverbot
verhängen können. Eingeschränkt werden soll die Rückerstattung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland.
Zudem soll der Staat bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor
dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der
Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.

Auch erweiterte Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen
für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs
gehören zum Gesetzespaket, das überwiegend mit Jahresbeginn 2026 in
Kraft treten soll. Mit Abänderungsanträgen wurden im Finanzausschuss
Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, unter anderem
hinsichtlich der Vergütung des Restwertes der NoVA. Gemäß eines
Ausschussantrags auf Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll
außerdem bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft ab
2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 % (statt bisher 12,5 %
) abgestellt werden.

Im Finanzausschuss erhielt der Teil Sozialabgaben des
Betrugsbekämpfungspakets neben den Koalitionsparteien auch die
Zustimmung der Grünen, die beiden anderen Teile wurden mit ÖVP-SPÖ-
NEOS-Mehrheit angenommen. Beide Oppositionsparteien signalisierten
aber Gesprächsbereitschaft, was die Sicherstellung der notwendigen
Zweidrittelmehrheit für den Teil Daten betrifft.

Abgabenänderungsgesetz 2025

Eine rege Diskussion fand im Finanzausschuss zum
Abgabenänderungsgesetz 2025 statt. Das von der Regierung vorgelegte
Paket enthält insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20
Bundesgesetzen. Im Zentrum der Sammelnovelle steht die Ausweitung und
Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Modernisierung des Tabakmonopols.
So sollen ab dem Jahr 2026 schrittweise höhere Steuersätze für
Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Anwendung
der Monopolbestimmungen soll auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches)
ausgeweitet und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten (E-
Liquids) eingeführt werden. Was das Tabakmonopol in Bezug auf
Hanfblüten betrifft, ist für Fachgeschäfte für Hanfprodukte eine
Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.

Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen die Präzisierung des
Freiwilligenpauschales und der Steuerbefreiung von Ausschüttungen
körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften sowie
Abschreibungen von Immobilien und Klarstellungen bei privaten
Grundstücksveräußerungen. Erleichtert werden sollen
Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots.
Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer, ab 2027
die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig digital
abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die elektronische
Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.

Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien
sowie der Grünen an den Nationalrat weitergeleitet. Die FPÖ stimmte
vorerst nicht zu und will die vorgesehenen Maßnahmen noch prüfen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Einstimmig gab der Finanzausschuss grünes Licht für die
Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait. Das bisher
gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die
Erläuterungen zum vorliegenden Staatsvertrag. Auch neu geregelt
werden sollen die steuerliche Transparenz und die Amtshilfe. Auf
Basis eines Rechnungshofberichts soll der Artikel zur
Dividendenbesteuerung geändert werden. Durch die Adaptierung soll
zudem die doppelte Nichtbesteuerung vermieden werden.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
2025

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2025 wird festgelegt, welche Beiträge
Österreich an internationale Finanzinstitutionen (IFI) leistet. Der
Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage mehrheitlich – ohne die
Stimmen der FPÖ – ins Plenum geschickt. Demnach übernimmt der Bund im
Rahmen einer generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen
Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) zusätzliche Kapitalanteile im Wert von
umgerechnet 475,3 Mio. Ꞓ. Durch diese Erhöhung der Anteile soll
Österreich das aktuelle Ausmaß an Anteilen und Stimmrechten halten.

Zusätzlich ist eine Beteiligung an mehreren Wiederauffüllungen
von Entwicklungsbanken vorgesehen. So sollen 488,48 Mio. Ꞓ für die
21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation
ausgegeben werden. Im Rahmen einer außerordentlichen Auffüllung der
Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale
Entschuldungsinitiative – IDA-MDRI) ist der Kauf von 12,65 Mio. Ꞓ
Sonderziehungsrechten vorgesehen. Für die 13. Wiederauffüllung des
Asiatischen Entwicklungsfonds und die 8. Wiederauffüllung des
Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-
14) sollen 10 Mio. Ꞓ investiert werden. Außerdem soll der Bund für
hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger
HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3,2 Mio. Ꞓ leisten.

Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und Energiebereich

Noch unklar ist, welche Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und
Energiebereich in das Plenum kommen werden. Der Ausschuss hat für
kommenden Dienstag eine Sitzung anberaumt.

Zuletzt wurden dem Ausschuss unter anderem das schon seit
längerem verhandelte neue Stromgesetz und zwei Gesetze für mehr
Preistransparenz zugewiesen. So will die Regierung den Handel
verpflichten, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße
gesunken ist – Stichwort „Shrinkflation“ -, klar zu kennzeichnen
sowie die Grundpreise von Produkten, etwa pro Kilo oder Liter,
deutlich auszuweisen. Zu beiden Gesetzesvorlagen wurde eine
Ausschussbegutachtung durchgeführt, die Frist für Stellungnahmen
endete am 2. Dezember.

Mit dem sogenannten Günstiger-Strom-Gesetz, das auch das schon
länger verhandelte neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz sowie ein
Energie-Armuts-Definitions-Gesetz enthält, will die Regierung einen
neuen Rechtsrahmen für den in den vergangenen Jahren sich rasch
verändernden Strommarkt fixieren. Unter anderem sieht der
Gesetzesentwurf vor, Energieeinspeiser an den Kosten des Ausbaus des
Stromnetzes zu beteiligen und im Bedarfsfall Spitzenkappungen für
Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Entlastung der Netze zu
ermöglichen. Die Rechte von Stromkundinnen und -kunden werden mit dem
Gesetzesentwurf gestärkt, für einkommensschwache Haushalte bringt das
Gesetzespaket außerdem einen Sozialtarif. Mit zwei weiteren
Gesetzesnovellen soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, in
Krisenfällen in den Energiemarkt und die Energiepreise einzugreifen.

Weitere dem Wirtschaftsausschuss zugewiesene Gesetzesvorlagen
betreffen die Ausweitung der Rechte anerkannter Umweltorganisationen
in Zusammenhang mit der Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und
sogenannter IPPC-Anlagen, die Verlängerung der Abwicklung der aus der
Corona-Zeit stammenden Investitionsprämie für Unternehmen sowie eine
Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, die vorerst
allerdings nur redaktionelle Anpassungen enthält.

Lebensmittel-Versorgungssicherheit im Krisenfall

Der Landwirtschaftsausschuss hat sich mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ und NEOS für eine Anpassung des
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) ausgesprochen, um auf
außerordentliche Krisenfälle künftig besser reagieren zu können.
Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen
kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche
Vorratshaltung von Lebensmitteln. Für Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig setzt man mit der Novelle des LMBG die Lehren der
vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet
ist. Während sich die Abgeordneten der Koalitionsparteien dieser
Sichtweise anschlossen, sehen FPÖ und Grüne noch Gesprächsbedarf. Im
Nationalrat ist für den Beschluss der Gesetzesnovelle eine
Zweidrittelmehrheit notwendig.

Ausweitung des Bio-Anteils bei der Lebensmittelbeschaffung

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ nahm der
Landwirtschaftsausschuss einen Entschließungsantrag zur „Stärkung der
biologischen und regionalen sowie tierwohlgerechten
Lebensmittelbeschaffung im Bundesbereich“ an. Der Antrag zielt auf
die Prüfung von Maßnahmen ab, die eine langfristige Stärkung der
biologischen Landwirtschaft in Österreich unterstützen und zu einer
„ambitionierten und umsetzbaren Ausweitung“ des Bio-Anteils im
Bundesbereich beitragen können. Zudem soll ein administrativ
umsetzbares Monitoringsystem entwickelt werden, das Fortschritte bei
der nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung nachvollziehbar darstellt.

Initiiert hatten die Debatte die Grünen, deren eigener Antrag im
Ausschuss jedoch in der Minderheit blieb. Sie befürchten, dass der
Bund die Bio- und Tierwohlkriterien zur nachhaltigen öffentlichen
Beschaffung (naBe) im Lebensmittelbereich abschwächen will, und
fordern, die bestehenden Vorgaben unverändert beizubehalten.

Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel

Von allen Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss befürwortet
wurde eine Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und
Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel
vorsieht. Mit einer Anpassung der Nationalparkflächen an den
aktuellen Stand sowie der Neustrukturierung von Gremien und Organen
des Nationalparks soll es auch zur Umsetzung von Empfehlungen des
Rechnungshofs kommen. Die dauerhafte Vertretung des Bundes soll im
Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden. Weitere
Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das
Nationalparkforum. Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die
Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und diese an die
gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst
werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und
Land ist nicht geplant.

Psychosoziale Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft

Einstimmig im Landwirtschaftsausschuss angenommen wurde auch eine
Initiative der Regierungsfraktionen zur Verbesserung der
psychosozialen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft.
Hintergrund dafür ist eine Studie über soziale und psychische
Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft, die den Abgeordneten
zufolge „klaren Handlungsbedarf“ aufgezeigt hat. Demnach haben 46 %
der Befragten über psychische Beschwerden berichtet. Der
Entschließungsantrag der Regierungsparteien zielt nunmehr darauf ab,
die Informationsarbeit zu bestehenden Unterstützungs- und
Entlastungsangeboten zu forcieren sowie bestehende
Unterstützungsstrukturen weiterzuentwickeln und besser miteinander zu
verzahnen. Zudem soll die Vernetzung und Kooperation aller relevanten
Akteurinnen und Akteure im psychosozialen Bereich intensiviert und
Präventions- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. (
Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.