Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Dezember 2025

Wien (PK) – Am letzten Sitzungstag in diesem Jahr wird der
Nationalrat
voraussichtlich über eine neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen
und Politiker auf Bundesebene sowie die Dienstrechts-Novelle 2025
beraten. Mit dieser sollen laut Ankündigung der ÖVP insbesondere der
dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst und der
Zugang zur Teilpension für Beamtinnen und Beamte fixiert werden.

Im zweiten Anlauf könnten die Abgeordneten außerdem das neue Netz
– und Informationssystemsicherheitsgesetz beschließen. Dabei geht es
um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit
in kritischen Einrichtungen. Ein erster Versuch war im Sommer 2024 an
der nötigen Zweidrittelmehrheit im Plenum gescheitert. Eine intensive
Debatte ist auch über die Beschaffungen im Bundesheer zu erwarten:
Dazu liegt ein Bericht von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner
vor.

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab,
könnte darüber hinaus ein Auslieferungsbegehren der
Staatsanwaltschaft Wien gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl auf
die Tagesordnung kommen.

Fragestunde

Noch offen ist, ob an diesem Tag eine Fragestunde stattfinden
wird. An der Reihe wäre Wissenschafts- und Frauenministerin Eva-Maria
Holzleitner.

Dienstrechts-Novelle 2025

Vorerst nur um eine leere Gesetzeshülle handelt es sich bei der
„Dienstrechts-Novelle 2025“. Sie soll erst durch einen
Abänderungsantrag im Plenum einen konkreten Inhalt bekommen. Zum
einen ist geplant, den zwischen Regierung und Gewerkschaft
vereinbarten dreijährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen
Dienst in den Gesetzesentwurf einzubauen. Anders als noch im letzten
Jahr beschlossen, sollen die Gehälter im öffentlichen Dienst erst ab
Juli – und nicht schon im Jänner – um 0,3 % über der Inflation,
insgesamt also um 3,3 %, erhöht werden. Grund dafür ist die
angespannte Budgetlage. Gleichzeitig wurde zwischen den Verhandlern
für August 2027 und für September 2028 ein durchschnittliches
Gehaltsplus von 1 % in Form gestaffelter Fixbeträge vereinbart, wobei
niedrigere Gehälter deutlich stärker wachsen sollen als höhere.

Darüber hinaus ist laut ÖVP vorgesehen, die neue Teilpension auch
Beamtinnen und Beamten zugänglich zu machen. Ebenso könnten noch
weitere Detailänderungen für den öffentlichen Dienst beschlossen
werden. Zu erwarten ist eine breite Mehrheit für das Gesetzespaket:
Neben den Koalitionsparteien wollen auch die Grünen dem
Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zustimmen, wie sie im
Verfassungsausschuss erklärten.

Neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker

Einhellig hat sich der Verfassungsausschuss dafür ausgesprochen,
die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im
Jahr 2026 nicht an die Inflation anzupassen. Davon betroffen sind
unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler
und Vizekanzler, der Bundespräsident, die Abgeordneten zum
Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats. Ebenso bleiben die
Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen
Volksanwaltschaft eingefroren. Man wolle einen Beitrag zur
Budgetkonsolidierung leisten, hatten ÖVP, SPÖ und NEOS den von ihnen
eingebrachten Antrag begründet. Zustimmung kam im Ausschuss auch von
der Opposition, wiewohl die FPÖ die Einbeziehung von Managerinnen und
Managern staatsnaher Unternehmen vermisst.

Für Spitzenpolitikerinnen und -politiker ist es bereits die
dritte Nulllohnrunde in Folge. Abgeordnete zum Nationalrat und
Mitglieder des Bundesrats haben vor zwei Jahren immerhin die halbe
Inflationsabgeltung erhalten. Auswirkungen hat der Beschluss auch auf
die Gehaltspyramide für Politikerbezüge: Diese ist durch
wiederkehrende Nulllohnrunden auf Bundesebene – beispielsweise auch
in den Jahren 2018, 2019 und 2021 – und unterschiedliche
Länderregelungen inzwischen in eine ordentliche „Schieflage“ geraten,
wie unter anderem die NEOS im Ausschuss hervorhoben.

Maßnahmen für digitale Souveränität

Anknüpfend an eine Initiative der Grünen spricht sich der
Wissenschaftsausschuss einhellig dafür aus, Maßnahmen zur Stärkung
der digitalen Souveränität Österreichs zu ergreifen. In dem Antrag
werden die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler
ersucht, die im Ministerratsvortrag vom 12. November 2025 angeführten
Vorhaben unter Berücksichtigung der Inhalte der europäischen
Erklärung zur digitalen Souveränität umzusetzen. Angestrebt werden
soll zudem, mit der Umsetzung innerhalb der nächsten sechs Monate zu
beginnen. Dem Nationalrat solle halbjährlich über Fortschritte
berichtet werden.

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt der ursprüngliche Antrag der
Grünen. Darin warnen sie, dass die digitale Souveränität der EU und
auch Österreichs an einem Kipppunkt stehe. Die österreichische
Verwaltung bezahle jährlich Millionen Euro an Tech-Konzerne außerhalb
der EU für deren proprietäre Systeme und habe sich damit in eine
„veritable Abhängigkeit gebracht“.

Erhöhung der Cybersicherheit in kritischen Einrichtungen

Bereits im Jahr 2024 haben die damaligen Koalitionsparteien ÖVP
und Grüne einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2
zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen vorgelegt. Ziel
der Richtlinie ist es, systemrelevante Unternehmen und Institutionen
unionsweit auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten und
entsprechende Schutzvorkehrungen sicherzustellen bzw. klar
festzulegen, wie mit erfolgten Cybercrime-Vorfällen umzugehen ist.
Der damalige Gesetzesentwurf ist im Nationalrat allerdings an der
notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert, inzwischen hat die EU
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Nun unternimmt die Regierung mit dem Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 einen neuen Anlauf. Dieses
orientiert sich weitestgehend an der Version von 2024, sieht jedoch
Adaptierungen etwa bei den Berichtspflichten, den Übergangsfristen
und der institutionellen Ausgestaltung der neuen
Cybersicherheitsbehörde vor. Diese Behörde spielt bei der Umsetzung
der EU-Richtlinie als zentrale Ansprechstelle auf nationaler und
internationaler Ebene eine zentrale Rolle und soll etwa die
Behandlung von Sicherheitsvorfällen übernehmen. Unter der Aufsicht
des Innenministeriums sollen außerdem ein oder mehrere Computer-
Notfallteams bzw. CSIRTs (Cybersecurity Incident Response Teams)
eingerichtet werden, zu deren Aufgaben es unter anderem gehören wird,
Cyberbedrohungen zu erkennen und zu analysieren, Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung zu koordinieren sowie betroffene Einrichtungen bei
der Wiederherstellung ihrer Systeme zu unterstützen.

Neben der institutionellen Architektur definiert das NISG 2026
außerdem umfassende Pflichten für jene Einrichtungen, die eine
kritische Rolle für die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen
spielen. Insgesamt sind vom Gesetz 18 Sektoren – darunter etwa
Energie, Lebensmittelproduktion, Verkehr, Bankwesen und Gesundheit –
umfasst, wobei die betroffenen Einrichtungen unter anderem zu einem
systematischen Risikomanagement und zur Meldung von erheblichen
Cybersicherheitsvorfällen verpflichtet werden.

Dieses Mal steht die Chance gut, dass das Gesetz die nötige
Zweidrittelmehrheit erhält: Im Innenausschuss stimmten neben den
Koalitionsparteien auch die Grünen dafür. Die FPÖ ist demgegenüber
nach wie vor kritisch.

Verschärfungen bei Missbrauch von Gefährder-Überwachung

An das Plenum weitergeleitet hat der Innenausschuss auch einen
gemeinsamen Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur im
Sommer beschlossenen Messenger-Überwachung. Konkret wird die
Regierung um einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs
ersucht, um eine missbräuchliche Ausübung der Befugnisse zur
Gefährder-Überwachung angemessen bestrafen zu können. Es sei
rechtsstaatlich geboten, dass die operative Anwendung der Gefährder-
Überwachung nicht vor einer adäquaten strafrechtlichen Flankierung
erfolgt, heißt es im gemeinsamen Antrag. Die Bundesregierung wird
daher daran erinnert, diesbezüglich ihre im Ministerratsvortrag
eingegangene Selbstbindung einzuhalten und entsprechende Grundlagen
vorzubereiten.

Ausgangspunkt für den Beschluss war ein Antrag der Grünen, der
selbst jedoch in der Minderheit blieb. Unter anderem wird darin auch
eine Evaluierung der gesellschaftlichen Auswirkungen von
Überwachungsmaßnahmen und die Stärkung des öffentlichen Vertrauens in
die Rechtsstaatlichkeit durch Transparenzmaßnahmen wie öffentliche
Berichte über Überwachungstätigkeiten und verfassungsschutzrelevante
Vorfälle gefordert.

Jahresbericht der Beschaffungs-Prüfkommission

Eine intensive Debatte ist über den Jahresbericht 2024 der
Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) zu erwarten, der auf Antrag der
Freiheitlichen im Plenum debattiert wird. Die BPK soll als beratendes
Gremium der Verteidigungsministerin die gesetzmäßige Vollziehung
sowie eine sparsame Gebarung bei Beschaffungen für das Bundesheer
sicherstellen. In ihrem Bericht weist sie unter anderem auf aus ihrer
Sicht mögliche Präjudizierungen von Vergabeverfahren hin – etwa durch
vorab kommunizierte Systementscheidungen, völkerrechtliche
Vereinbarungen oder durch enge technische Spezifikationen – und
empfiehlt eine frühere Einbindung der vergaberechtlichen Fachstelle
sowie einen Ausbau des Compliance-Managements.

Das Verteidigungsressort zeigt sich in seiner Stellungnahme zwar
offen für die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen, widerspricht
jedoch zentralen Einschätzungen der BPK. Mehrere Feststellungen
würden auf „Mutmaßungen“ beruhen. Insbesondere die Annahmen zu
Präjudizierungen oder zu Defiziten im Compliance-Informations- und
Weiterbildungswesen seien aus Sicht des Ressorts nicht zutreffend.
Die BPK prüfte 2024 vier Beschaffungsvorhaben: die Nachfolge des
Transportflugzeugs C-130 („Hercules“), die Beschaffung der
Fliegerabwehr mittlerer Reichweite (mFAL) im Rahmen der European Sky
Shield Initiative (ESSI), die Beschaffung von 35.600 Kampfstiefeln
für das Bundesheer sowie den Bau eines Simulationsgebäudes für die
neue Hubschrauberflotte AW-169 in Langenlebarn.

Export von Rüstungsgütern

Den Koalitionsparteien ist es ein Anliegen, das
Kriegsmaterialgesetz in Hinblick auf zügige und effiziente
Genehmigungsverfahren für den Export von Rüstungsgütern zu
evaluieren. Sie knüpfen damit an einen Antrag der FPÖ an, der selbst
im Verteidigungsausschuss keine Mehrheit erhielt. Um den betroffenen
Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, fordern die
Freiheitlichen unter anderem die Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte durch eine Fristsetzung.
Demnach sollen Exportvorhaben automatisch als genehmigt gelten, wenn
die zuständige Behörde innerhalb von sechs Wochen keinen Einspruch
erhebt.

Neutralität und Sicherheitspolitik

Auch ein Vorstoß der FPÖ für einen „5-Punkte-Plan zum Schutz der
Neutralität“ wurde im Verteidigungsausschuss mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grünen abgelehnt. Demnach soll sich Österreich als
Plattform für den Dialog zur Konfliktbeilegung positionieren, kein
„EU-Anhängsel“ sein und keine Transporte von Truppen oder Waffen in
Kriegsgebiete durch Österreich mehr erlauben. Ebenso lehnt die FPÖ
eine Teilnahme Österreichs am Sanktionsregime gegen Russland ab.

Die Koalitionsfraktionen nutzen die Beratungen allerdings dazu,
um einen eigenen Antrag einzubringen: Ihnen geht es darum, die
Prioritäten der Regierung für Österreichs Sicherheitspolitik rasch in
die Überarbeitung der österreichischen Sicherheitsstrategie zu
integrieren.

Neue Sicherheitsstrategie

Die Grünen drängen vor dem Hintergrund einer veränderten
Sicherheitslage darauf, die im April angekündigte neue
Sicherheitsstrategie bis Jahresende vorzulegen. Um demokratische
Legitimität sicherzustellen, sei die Öffentlichkeit dabei umfassend
einzubinden. Der Vorwurf, dass keine öffentliche Diskussion gewünscht
sei, wurde seitens SPÖ und NEOS zurückgewiesen. Auch das Parlament
sei in den Diskussionsprozess umfassender denn je zuvor eingebunden.
Seitens der SPÖ hieß es, erste Ergebnisse zur Sicherheitsstrategie
erwarte man sich für das erste Quartal 2026. Der Antrag wurde im
Ausschuss daher abgelehnt und hat damit wohl auch im Plenum keine
Erfolgschance.

Behördliche Ermittlungen gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab,
könnte der Nationalrat auch über ein Auslieferungsbegehren abstimmen.
Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen ÖVP-Abgeordneten Wolfgang
Gerstl wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses
ermitteln. Medienberichten zufolge geht es dabei um die Verwendung
und Weitergabe von Informationen durch Gerstl im Vorfeld der Wien-
Wahl. Die Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Donnerstagabend
in Aussicht genommen. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.