Bautenausschuss debattiert Forderungen der Opposition zum Thema Wohnen

Wien (PK) – Eine Reihe von Forderungen der Oppositionsparteien
standen im
Bautenausschuss heute zur Debatte. So ortet die FPÖ unter anderem
Missstände bei „Wiener Wohnen“ und spricht sich für ein Verbot von
Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften aus. Die Grünen fordern
ein „Kompetenzministerium für Wohnen“ und eine klimawandelbedingte
Anpassung des Mietrechts. Die Anträge wurden durchwegs mit den
Stimmen der Dreierkoalition vertagt.

FPÖ kritisiert „Missstände bei Wiener Wohnen“

Die Freiheitlichen kritisieren beim Träger der Wiener
Gemeindebauten „Wiener Wohnen“ Missstände im Erhalt der Bausubstanz.
Sanierungsmaßnahmen würden nicht in ausreichendem Maße durchgeführt
und die Sanierungsquote sei rückläufig. FPÖ-Mandatar Michael
Oberlechner erneuerte daher mittels Entschließungsantrag die
Forderung seiner Fraktion, dass die Bundesregierung die Möglichkeit
einer „Beaufsichtigung von Wiener Wohnen“ durch den Bund evaluieren
soll ( 139/A(E) ). So soll der Mitteleinsatz kontrolliert werden.

Zusätzlich seien die Mieten im Gemeindebau im Unterschied zu
ausfinanzierten, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegenden
Wohnungen höher, so die FPÖ. Diese Mehrkosten seien angesichts des
„dramatischen“ Sanierungsrückstaus bei Wiener Wohnen nicht
gerechtfertigt, kritisieren die Freiheitlichen. Sie fordern daher (
90/A(E) ), dass ausfinanzierte kommunale Wohnungsbestände bei
Neuvermietung in ein Regime analog des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu überführen sind. Dadurch würden
die Mieten abgesenkt werden. Nach Sanierung und Erreichung
zeitgemäßer Wohnstandards soll aber für 30 Jahre wieder das
ursprüngliche Mietniveau möglich sein, erörterte Markus Tschank (FPÖ)
.

Nina Tomaselli (Grüne) erachtet die Kritik an der
Sanierungssituation für berechtigt, auch wenn die Herangehensweise im
Antrag eine falsche sei. Die Genossenschaften hätten eine deutlich
höhere Sanierungsquote vorzuweisen, während Wiener Wohnen mehr Miete
verlange. Sie sehe hier viel „im Argen“, und es gehöre etwas getan.
Sowohl Wolfgang Moitzi als auch Julia Herr (beide SPÖ) wiesen auf
umfangreiche Sanierungsmaßnahmen hin, die derzeit in Wien
durchgeführt würden. Die Mietpreise seien zudem in Wien deutlich
geringer als in anderen Hauptstädten, was auch durch den kommunalen
und gemeinnützigen Wohnbau bedingt sei, so Moitzi. Herr wies ähnlich
wie Veit Valentin Dengler (NEOS) darauf hin, dass es zwischen
Miethöhe und Sanierung einen Zusammenhang gebe. Dass der Bund die
Aufsicht übernehmen solle, halte sie für sachlich nicht begründet, so
Herr.

FPÖ fordert Stärkung des „Österreicher-Bonus“ im
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnungen würden zu den
teuersten Leistungen der Daseinsvorsorge zählen, daher sollen
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger künftig Vorrang im
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz haben, fordert FPÖ-Mandatar Michael
Oberlechner mittels Entschließungsantrag ( 37/A(E) ). Geht es nach
der FPÖ, sollen ausfinanzierte gemeinnützige Wohnungsbestände künftig
vorzugsweise an österreichische Staatsbürger, EU-Bürger sowie
„qualifizierte und erwerbstätige, gut integrierte“
Drittstaatsangehörige vergeben werden. Zusätzlich sei die
Wohnungsvergabe an andere Personengruppen zu befristen. Damit soll
der 2019 unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung geschaffene
„Österreicher-Bonus“ ausgebaut werden, wird im Antrag angeführt.

Aus Sicht von Nina Tomaselli (Grüne) widerspreche die Forderung
Unionsrecht, zudem sei es eine Frage der Fairness: Gemeinnütziger
Wohnbau finanziere sich über einen Lohnbestandteil, bei dem kein
Unterschied gemacht werde, woher jemand komme. Daher müssten auch
alle einen Zugang zu diesen Wohnungen haben. Paul Stich (SPÖ) teilte
die Bedenken von Tomaselli, wenn jene bestraft werden sollen, die
jahrelang Beiträge leisten. Markus Tschank (FPÖ) meinte demgegenüber,
der „Österreicher-Bonus“ habe ohnehin bereits Eingang in das WGG
gefunden, gefordert würde nun eine klarere Spezifizierung.

FPÖ: Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften

Der gemeinnützige Wohnbau dürfe außerdem nicht zu einem
„Anlageobjekt degradiert“ werden, so die FPÖ. Anleger- und
Vorsorgewohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen sollten
lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäftes veräußert werden dürfen,
so ihre Forderung ( 89/A(E) ). Im Rahmen der WGG-Novelle 2022 sei die
„Spekulation“ mit Genossenschaftswohnungen stillschweigend ermöglicht
worden, so die Kritik der Freiheitlichen. Der ursprüngliche Zweck
seien Wohnungen für Selbstnutzer, betonte Michael Oberlechner (FPÖ),
daher brauche es Klarstellungen.

Nina Tomaselli (Grüne) erachtete das Thema für unterstützenswert,
es sei aber gesetzlich bereits „erledigt“. Auch Johanna Jachs (ÖVP)
unterstrich, dass das Thema in der Novelle bereits ausreichend
geregelt worden sei. Dennoch habe man sich in der Dreierkoalition
geeinigt, weitere Klarstellungen im WGG zu treffen, wie etwa auch
Paul Stich (SPÖ) erwähnte – das sei aber noch zu regeln.

Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien
vertagt. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner erörterte im
Zusammenhang mit den Anträgen gegenüber den Abgeordneten, dass die
Zuständigkeit für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) im
Wirtschaftsministerium angesiedelt sei. Etwa ein Viertel der Menschen
in Österreich würden in den entsprechenden Wohnungen leben, hob sie
hervor. Das Modell stelle international ein „Best Practice“ für
leistbares Wohnen dar. Es sei gut, dass auch im Ausschuss daran
gearbeitet werde, das Modell weiter positiv zu entwickeln.

FPÖ: Flucht vor der Aufsicht durch Austritt aus
Revisionsverbänden verhindern

Außerdem thematisierte die FPÖ mutmaßliche Verfehlungen rund um
gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften und deren Kontrolle durch
Revisionsverbände ( 623/A(E) ). Eine „Flucht“ vor der Aufsicht sollte
auch im Falle des Wechsels von Revisionsverbänden wirksam verhindert
werden, so die Forderung. Einerseits sollen der FPÖ zufolge
gemeinnützige Bauvereinigungen den Revisionsverband nicht wechseln
können, solange Mängel bestehen bzw. aufsichtsrechtliche Maßnahmen
andauern. Andererseits soll bei erfolgtem Wechsel der neue
Revisionsverband erst nach Ablauf von zwei Wirtschaftsjahren seine
Tätigkeit entfalten können. So soll der FPÖ zufolge verhindert
werden, dass es zu Gefälligkeitsstellungnahmen kommen kann bzw. ein
„Dumping-Prozess“ hinsichtlich der Auslegung des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes losgetreten wird. Zudem sieht der
FPÖ-Vorstoß eine Bedarfsprüfung vor der Zulassung von
Revisionsverbänden vor.

Nina Tomaselli (Grüne) meinte, diesen Antrag würde sie seitens
ihrer Fraktion unterstützen. Johanna Jachs (ÖVP) sprach sich für die
Vertagung aus, zumal es gerade auch bei diesem Thema gelte, genauer
hinzuschauen, wie sie sagte.

Grüne: Kompetenzen zum Thema Wohnen zusammenführen

Auch in der neuen Bundesregierung soll es kein echtes
Kompetenzministerium für Wohnen geben und das Thema Wohnen sei auf
mehrere Ministerien verstreut, bemängelte Nina Tomaselli (Grüne)
bereits im März dieses Jahres. Von einer Kompetenzbündelung zum Thema
Wohnen, die es dringend für einen notwendigen „Boost“ in der
Wohnbaupolitik bräuchte, könne den Grünen zufolge also keine Rede
sein. Sie fordern daher mittels Entschließungsantrag eine „echte
Bündelung“ aller wohnbetreffenden Themen in einem
Kompetenzministerium für Wohnen ( 113/A(E) ). Dies soll insbesondere
die Themen Wohnrecht, Wohnungsgemeinnützigkeit, Wohnbaufonds,
Bauprogramm des Bundes, soziale Wohnangelegenheiten sowie Raumordnung
umfassen, so Tomaselli. Es gebe seit der neuen Regierung zwar ein
Wohnministerium, das habe aber „quasi keine Kompetenzen“, kritisierte
sie.

Manfred Sams (SPÖ) sieht in dem Antrag ausgeblendet, dass nunmehr
genau dieser Zuständigkeitsbereich geschaffen worden sei, mit der
ausdrücklichen Aufgabe, das Thema Wohnen ressortübergreifend zu
organisieren. Alles andere wäre aus seiner Sicht eine tiefgreifende
Umstellung, die seriös nur unter umfassender Einbindung aller
Ressorts diskutiert werden könnte. Aus Sicht von Christian Ragger (
FPÖ) ließe sich der Ansatz eines solchen Ministeriums mit einer
verfassungsrechtlichen Bestimmung lösen, wobei aus seiner Sicht
fraglich sei, ob Länder und Bund dabei mitziehen würden. Wenn man im
Wohnbau außerdem etwas für die untere und mittlere Kategorie tun
wolle, müssten die „Föderalisten“ zurückstehen, meinte Ragger.

Grüne fordern klimawandelbedingte Anpassung des Mietrechts

Während Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Wohnräume aktiv an
den Klimawandel anpassen können, seien Mieterinnen und Mieter selbst
bei einfachen Maßnahmen wie dem Anbringen von Beschattungssystemen
oft auf die Zustimmung ihrer Vermieter angewiesen, kritisieren die
Grünen. Das Mietrecht müsse daher so angepasst werden, dass
Mieterinnen und Mieter sich besser vor den Hitzefolgen schützen
können. Mittels Entschließungsantrag fordern die Grünen, dass
Maßnahmen zur Hitzeminderung wie außenliegende Beschattungssysteme,
Sonnenschutzfolien oder Balkonbegrünung als zumutbare bauliche
Veränderungen gelten sollen ( 400/A(E) ). Falls von Vermietern
innerhalb von zwei Monaten auf Anträge zu solchen Maßnahmen keine
Reaktion erfolgt, soll dies als Zustimmung gelten. Zudem soll klar
gestellt werden, dass derartige Maßnahmen, sofern reversibel und
substanzschonend, keine unzulässige Veränderung des Mietobjekts
darstellen. Ebenso sollte den Grünen zufolge die Erhaltungspflicht um
den Aspekt der klimabedingten Wohnsicherheit erweitert werden. Die
Sommer würden immer heißer und die Wohnungen für viele immer
unerträglicher, betonte Nina Tomaselli (Grüne).

Auch bei diesem Antrag sprachen sich ÖVP, SPÖ und NEOS für eine
Vertagung aus. Die Klimaerwärmung sei ein Thema, räumte Klaus Mair (
ÖVP) ein, man könne das allerdings nicht isoliert betrachten. Es
brauche hier ein gesamtheitliches Konzept, daher sei eine
Expertengruppe eingerichtet worden, um gemeinsam mit den Stakeholdern
an diesen Fragen zu arbeiten. Auch Julia Herr (SPÖ) wies auf laufende
Verhandlungen hin, auch koalitionsintern, wie sie sagte. Sie hoffe,
dass alle Fraktionen Interesse daran haben, für eine Abkühlung für
Mieterinnen und Mieter zu sorgen. (Schluss Bautenausschuss) mbu