Wien (OTS) – Die Naturschutzorganisation WWF kritisiert in einer
aktuellen
Stellungnahme den Begutachtungsentwurf zur Novelle des Salzburger
Jagdgesetzes. Demnach will die Landesregierung die Nachtjagd
ausweiten und den Einsatz von Nachtsichtgeräten sogar gegen
geschützte Tiere ermöglichen – darunter Arten wie Biber, Wolf oder
Goldschakal. „Der Einsatz von Nachtzielgeräten gegen geschützte Arten
widerspricht eindeutig dem EU-Recht. Dass Salzburg diese Praxis
dennoch erlauben will, ist rechtlich unhaltbar und für viele Tiere
gefährlich“ , sagt WWF-Experte Christian Pichler. Er warnt vor
Verwechslungen bzw. unabsichtlichen Tötungen. „In der Schweiz hat ein
Wildhüter in der Nacht drei seltene Luchse erschossen, weil er sie
mit anderen Wildtieren verwechselt hatte. Diese Tragödie zeigt, wie
riskant und fahrlässig die Nachtjagd auf geschützte Arten sein kann“,
nennt Pichler ein Beispiel aus dem Vorjahr.
Konkret will die Landesregierung den Einsatz von elektronischen
Bildverstärkern, Wärmebildgeräten und anderen künstlichen
Nachtzielhilfen künftig auch zur Jagd auf Biber und Beutegreifer
erlauben. Eine solche Regelung wäre rechtswidrig. Denn die FFH-
Richtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass nichtselektive
Fang- und Tötungsmethoden für geschützte Arten verboten sein müssen –
also Methoden, mit denen etwa im Dunkeln nicht sicher ausgeschlossen
werden kann, dass geschützte Arten verwechselt oder unabsichtlich
getötet werden. Dazu zählt ausdrücklich die vorgesehene Technik für
das Schießen bei Nacht.
Der WWF fordert die Salzburger Landesregierung auf, die geplante
Ausweitung der Nachtbejagung auf geschützte Arten sowie den Einsatz
künstlicher Nachtzielhilfen sofort zu streichen. Jegliche Änderungen
des Jagdgesetzes müssen vollständig mit den EU-Rechtsvorschriften in
Einklang gebracht werden.
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