EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert EU-Finanzrahmen und Erweiterungspolitik

Wien (PK) – Im Zentrum der Diskussion des EU-Unterausschuss des
Nationalrats
stand der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 mit einem Volumen von
1.985 Mrd. Ꞓ – fast zwei Billionen Euro, wie Europaministerin Plakolm
betonte. Der Ausschuss befasste sich auch mit der EU-
Erweiterungsstrategie. Zudem diskutierten die Abgeordneten den
Bericht der Europäischen Kommission über die Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der EU, der nun auch die Situation von vier
Beitrittskandidaten beinhaltet.

EU-Budget 2028-2034: Vorgelegter Finanzrahmen über 1,985
Billionen Euro

Der Finanzrahmen wurde neu strukturiert und besteht künftig aus
vier statt sieben Teilen ( 29064/EU XXVIII.GP ). 1.062 Mrd. Ꞓ sind
für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,
Landwirtschaft, ländlichen Raum, Meere, Wohlstand und Sicherheit
vorgesehen, einschließlich nationaler und regionaler
Partnerschaftspläne. Programme der Agrarpolitik, Kohäsionspolitik und
Migration sollen zusammengeführt, Verwaltungsaufwand reduziert und
flexiblere, ergebnisorientierte Auszahlungen ermöglicht werden.

590 Mrd. Ꞓ sind für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und
Sicherheit eingeplant, darunter der Europäische Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit, Horizont Europa, Erasmus+, CEF, das
Katastrophenschutzverfahren, AgoraEU und das Binnenmarktprogramm. Ein
zentrales Regelwerk soll für Vereinfachung sorgen.

Weitere 215 Mrd. Ꞓ sind für „Europa in der Welt“ vorgesehen, um
EU-Außenpolitik, Handel, Energie, Klima, Migration, Rohstoffe,
Erweiterung und Wiederaufbau zu finanzieren, einschließlich Mittel
aus der Ukraine-Reserve. Für Verwaltung sind 118 Mrd. Ꞓ budgetiert.

Plakolm: Volumen „inakzeptabel hoch“

Europaministerin Plakolm kritisierte das Volumen als
„inakzeptabel hoch“, insbesondere in Zeiten nationaler
Budgetkonsolidierung. Als Nettozahler werde Österreich zwar einen
Beitrag zur Weiterentwicklung der EU leisten, doch es sei eine
gerechte Lastenverteilung erforderlich. In diesem Sinne setze sie
sich intensiv für die Fortsetzung des österreichischen Rabatts ein.
Neue Schulden würden keineswegs unterstützt, betonte die Ministerin,
um eine Verschiebung der Verantwortung auf künftige Generationen zu
verhindern.

Mit einem Antrag auf Stellungnahme machte die FPÖ deutlich, dass
sie keinem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 zustimmen will, der zu
einer Mehrbelastung führt – weder durch höhere nationale Beiträge
noch durch neue EU-Eigenmittel. Christofer Ranzmaier (FPÖ) konnte dem
Finanzrahmen keine positive Sicht abgewinnen.

Georg Strasser (ÖVP) unterstrich, dass die österreichische
Position akzentuiert und kantig sei, da die Summe übertrieben hoch
angesetzt wurde. Er betonte die Bedeutung der Lastenteilung und
sprach sich gegen neue Schulden aus. Den Antrag auf Stellungnahme der
FPÖ bezeichnete er als wenig konstruktiv. Auch Pia Maria Wieninger (
SPÖ) zeigte sich kritisch und hielt den Haushaltsvorschlag angesichts
der nationalen Budgetsanierung für „undenkbar“, obwohl die SPÖ bisher
immer eine ausreichende Dotierung der EU befürwortet hatte.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sah die neue Struktur
begrüßenswert und erkannte Chancen. Meri Disoski (Grüne) sah dies
weniger kritisch. Sie warnte davor, von einem „verschwenderischen
Brüssel“ zu sprechen, und setzte das Volumen ins Verhältnis zur
Wirtschaftsleistung, wobei sie für eine konstruktive Budgetdiskussion
plädierte. Barbara Kolm (FPÖ) äußerte ebenfalls starke Kritik und
bezeichnete den Finanzrahmen als massive Budgetausweitung auf Kosten
der nächsten Generation.

Plakolm betonte, dass das Volumen aus österreichischer Sicht
nicht nachvollziehbar sei. Österreich sei offen für Diskussionen,
müsse jedoch sparsam mit Steuergeldern umgehen. Es könne nicht sein,
dass im Inland bei der Verwaltung gespart werde, während die Mittel
für die EU steigen, führte sie gegenüber Wieninger aus. Zu Disoski
sagte sie, dass es finanziell um mehr als nur eine Lappalie gehe.

Der Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb schließlich mangels
Zustimmung der anderen Fraktionen in der Minderheit.

EU-Erweiterungspolitik: Deutliche Fortschritte, aber große
Unterschiede

Der Ausschuss befasste sich mit der Mitteilung der Kommission zur
EU-Erweiterung, die am 4. November 2025 veröffentlicht wurde. Die
Kommission stellt insgesamt deutliche Fortschritte fest und hält eine
Erweiterung in den kommenden Jahren für realistisch, verweist jedoch
auf große Unterschiede zwischen den Kandidaten ( 42327/EU XXVIII.GP )
.

Montenegro und Albanien werden die stärksten Reformfortschritte
zugeschrieben. Unter der Voraussetzung, dass das Reformtempo
beibehalten wird, sei ein Abschluss der Beitrittsverhandlungen
realistisch. Auch Ukraine und Moldau werden positiv hervorgehoben. In
Serbien habe sich das Reformtempo dagegen verlangsamt. In der Türkei
bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und
Grundrechten, weshalb der Beitrittsprozess eingefroren bleiben soll.

Europaministerin Plakolm betonte, dass die Bedingungen im
Beitrittsverfahren für alle Kandidaten gleich gelten müssen und
Österreich ein striktes, faires und leistungsbasiertes Verfahren
einfordert. Der russische Angriffskrieg habe zwar eine neue Dynamik
in den Erweiterungsprozess gebracht, doch im Sinne der
Glaubwürdigkeit der EU dürfe kein Staat bevorzugt werden. Auch
Wolfgang Gerstl (ÖVP) hob hervor, dass es keine Zweiklassenkandidaten
geben dürfe. Die Grünen unterstützen diese Linie. Plakolm wies darauf
hin, dass es unterschiedliche Reformgeschwindigkeiten gebe, weshalb
klare Zielvorgaben notwendig seien und jedes Land individuell
betrachtet werden müsse.

Montenegro sei ein „kleines starkes Land“, merkte Barbara Kolm (
FPÖ) an, zugleich müsse jedoch die Schuldenpolitik beobachtet werden.
Plakolm hob hervor, dass dort alle 17 Parteien proeuropäisch
eingestellt seien und die Reformen erfreulich umgesetzt würden, auch
wenn es weiterer Reformen bedürfe. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS
) betonte ebenfalls das Bemühen Montenegros, die
Beitrittsverhandlungen voranzubringen, merkte aber an, dass der
Einfluss anderer Staaten spürbar sei. Albanien müsse laut Plakolm
stärkere Anstrengungen im Kampf gegen Drogenhandel setzen. In Serbien
gebe es Meri Disoski (Grüne) zufolge nicht nur ein verlangsamtes
Reformtempo, sondern auch Rückschritte, etwa bei Medienfreiheit und
Machtkonzentration. Gerstl verwies zudem darauf, dass Georgien einen
anderen politischen Weg eingeschlagen habe als noch vor einigen
Jahren.

Die Ukraine war Thema einer Nachfrage von Robert Laimer (SPÖ) zu
den Auswirkungen des US-Friedensplans auf den EU-Beitritt. Plakolm
erklärte, dass alle Initiativen, die zu Verhandlungen führen, zu
begrüßen seien. Hinsichtlich der Türkei stellte sie fest, dass sich
die Standards weiter verschlechtert haben, wenngleich die Türkei ein
zentraler Partner in der Bekämpfung illegaler Migration bleibe.

Die NEOS befürworteten die laufenden Verhandlungen insgesamt und
plädierten dafür, sich auf jene Länder zu konzentrieren, deren
Beitritt realistisch erscheint. Plakolm unterstrich abschließend,
dass es künftig keine groß angelegten Erweiterungsrunden mit
gleichzeitigen Beitritten vieler Staaten mehr geben werde. Die
Zukunft des Westbalkans liege klar in der EU, weshalb Reformen
vorangetrieben werden müssten.

EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025

In dem von der Kommission für 2025 vorgelegten Bericht über die
Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU werden die allgemeinen
Tendenzen in den Mitgliedsstaaten und die daraus abgeleiteten
Empfehlungen dargestellt. Ebenfalls Teil des Berichts ist die
Situation von vier EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro,
Nordmazedonien und Serbien. Der Bericht geht zudem verstärkt auf
Binnenmarktaspekte der Rechtsstaatlichkeit ein und dient als
Grundlage für Diskussionen auf EU-Ebene. Was den Justizbereich
betrifft, würden trotz Fortschritten die in den vergangenen Jahren
gesetzten Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit in einigen
Mitgliedsstaaten nur langsam vorankommen und ernsthafte Probleme
bestehen, heißt es seitens der Kommission. In den Beitrittsländern
seien die Reformbemühungen fortgesetzt worden, doch müssten weitere
Maßnahmen gegen unzulässige Einflussnahme und Versuche, die
Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, gesetzt werden. Auch im
Bereich der Korruptionsbekämpfung hätten mehrere Mitgliedsstaaten
neue Strategien entwickelt und institutionelle Kapazitäten gestärkt.
Gleichzeitig seien weitere Maßnahmen erforderlich, um etwa eine
wirksame Verfolgung von Korruptionsfällen zu gewährleisten. Dasselbe
gelte für die EU-Beitrittskandidaten. Zum Thema Medienfreiheit hält
der Bericht fest, dass aufgrund anhaltender Bedrohungen weitere
Maßnahmen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten
erforderlich seien. Zudem sei unter anderem die Unabhängigkeit
einiger Medienregulierungsstellen und öffentlich-rechtlicher Medien
zu verbessern, so der Bericht.

Rechtsstaatlichkeit und die Grundwerte der EU seien nicht
verhandelbar und Eckpfeiler funktionierender Demokratien, hielt
Europaministerin Claudia Plakolm im Ausschuss fest. Österreich
unterstütze die Arbeiten im Rahmen des
Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, es dürfe dabei keine Abstriche und
Kompromisse bei der Einhaltung der Werte der EU geben. Seitens
Österreichs werde ein vertieftes Eingehen auf die wirtschaftliche
Dimension der Rechtstaatlichkeit begrüßt. Das gleiche gelte für die
Aufnahme der im Beitrittsprozess weit fortgeschrittenen Länder in den
Bericht, hielt Plakolm gegenüber Bettina Zopf (ÖVP) fest. Dabei
würden positive Reformen erwähnt und bestehende Herausforderungen
adressiert.

Was die von Meri Diskoski (Grüne) angesprochene „systemische
Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn“ betrifft, ist laut Plakolm
„die Konditionalität ein eindeutiges Mittel“, da „Geld eine klare
Sprache spricht“. Die Zivilgesellschaft dürfe aber nicht unter der
Zurückhaltung von EU-Mitteln leiden, so die Europaministerin zu
Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Die NEOS-Mandatarin
interessierte sich zudem für den Status des Beitritts der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie begrüße diese
Bestrebungen, aktuell gehe es um die Klärung rechtlicher Fragen, um
einen Einklang mit dem Unionsrecht zu erzielen, erklärte Plakolm.

Christofer Ranzmaier (FPÖ) kritisierte, dass die EU beim Thema
Rechtsstaatlichkeit zuerst „vor ihrer eigenen Haustüre kehren“ solle.
Anstatt dem „Ungarn- und Slowakei-Bashing“ gehe es darum, die eigenen
Demokratiedefizite der EU „zuerst anzugehen“. Die Rechtsstaatlichkeit
sei eine „Grundsäule des Zusammenlebens in der EU“, die sowohl von
den Beitrittskandidaten als auch von den bestehenden Mitgliedern
erfüllt werden müsse, antwortete die Ministerin. Plakolm plädierte
anstatt einem „Fingerzeig“ für direkte Gespräche und das Einfordern
von Reformen bei Verschlechterungen der Rechtsstaatlichkeit. Sie sei
hier in einem guten Austausch mit ihren Gegenübern in den betroffenen
Nachbarländern. (Schluss) gla/med