Wien (PK) – Am zweiten Sitzungstag des Oktober-Plenums werden die
Abgeordneten
unter anderem über die Pensionsanpassung 2026 und das neue
Fördermodell für die Bildungskarenz beraten. Außerdem liegen dem
Nationalrat weitere Gesetzesvorschläge aus dem Zuständigkeitsbereich
von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann vor. Dabei
geht es etwa um die bessere Absicherung freier Dienstnehmer:innen,
beispielsweise durch verbindliche Kündigungsregelungen, und die
Umsetzung der im Sommer angekündigten Trinkgeldregelung. Trinkgeld
bleibt demnach weiterhin steuerfrei, in Bezug auf die zu leistenden
Sozialversicherungsbeiträge sollen pauschalierte Obergrenzen für
Rechtssicherheit sorgen.
Mit einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes werden die
rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am
Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen. Dabei geht es etwa um
den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln und zu Patientendaten im
Ausland. Ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen soll Nicht-
EU-Bürger:innen, die in einem Nachbarland Österreichs leben, die
Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich erleichtern.
Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab,
wird sich das Plenum außerdem mit Auslieferungsbegehren gegen drei
FPÖ-Abgeordnete befassen. Ein FPÖ-Antrag für ein explizites Scharia-
Verbot in Österreich wird einer Ersten Lesung unterzogen.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Sozial-
und Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
Kündigungsregeln und Kollektivverträge für freie
Dienstnehmer:innen
Danach geht es mit einer Reihe von Gesetzesvorlagen aus dem
Zuständigkeitsbereich der Sozialministerin weiter. So zielt eine von
Schumann vorgelegte Regierungsvorlage auf eine bessere Absicherung
freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ab. Dabei geht es zum einen
um die Festlegung von Kündigungsregeln, zum anderen um die
Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge
abzuschließen. Zudem sind freie Dienstnehmer:innen über die für sie
geltenden Normen wie etwa einen Mindestlohntarif zu informieren. Die
Regierung hofft, dass durch die neuen Mindeststandards die Umgehung
arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch Abschluss freier Dienstverträge
weniger attraktiv wird. Die Regelungen sollen ab 1. Jänner 2026
gelten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Kündigungsfrist von
mindestens vier Wochen für freie Dienstnehmer:innen vor. Nach zwei
Dienstjahren soll sich diese auf sechs Wochen erhöhen. Das erste
Monat gilt als Probemonat. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten
eines Monats möglich sein. Im Sozialausschuss hat der Gesetzentwurf
einhellige Zustimmung erhalten.
Einheitliche Trinkgeldpauschalen
Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, es sind aber
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Wird Trinkgeld in bar
gewährt, ist das schwer zu überprüfen, durch die zunehmende
Kartenzahlung hat sich die Situation aber geändert. Dazu kommt, dass
es zwar in einigen Bereichen Trinkgeldpauschalen gibt, diese aber
regional unterschiedlich gestaltet sind und laut SPÖ zum Teil seit
Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Folge sind zum Teil hohe
Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die für
einige Unruhe gesorgt haben.
Nun soll eine bundesweit einheitliche Regelung mit pauschalierten
Obergrenzen für die Beitragsbemessung Rechtssicherheit schaffen,
wobei je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß
unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge in Aussicht genommen
sind. So haben sich die Sozialpartner im Bereich des Hotel- und
Gastgewerbes laut Erläuterungen bereits auf ein Stufenmodell
geeinigt, das etwa für Mitarbeiter:innen mit Inkasso eine monatliche
Trinkgeldpauschale von 65 Ꞓ für 2026, 85 Ꞓ für 2027 und 100 Ꞓ für
2028 vorsieht. Dabei handelt es sich um Obergrenzen; wer regelmäßig
weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch
nehmen. Endgültig festgelegt werden die jeweiligen Pauschalen
allerdings – wie schon bisher – erst von der Sozialversicherung. Für
Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende
September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue
Pauschale festgesetzt wurde. Neu ist darüber hinaus eine
grundsätzliche Auskunftspflicht des Dienstgebers bzw. der
Dienstgeberin über bargeldlos gegebene Trinkgelder gegenüber den
Mitarbeiter:innen.
Im Sozialausschuss hat die Regierungsvorlage – unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags – eine breite Mehrheit
bekommen. Nur die FPÖ stimmte dagegen. Sie will Trinkgeld zur Gänze
abgabenfrei stellen, was laut Koalitionsparteien aber negative
Auswirkungen auf etwaiges Kranken- und Rehageld sowie die Pension
hätte.
Neues Fördermodell für Bildungskarenz
Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat im März die
Abschaffung der Bildungskarenz in der bisherigen Form beschlossen.
Zwar konnte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche
Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden, die staatliche
Förderung dafür wurde aber gestrichen. Nun liegt ein Nachfolgemodell
für das Weiterbildungsgeld in Form der Weiterbildungsbeihilfe vor.
Die Bestimmungen sollen mit Jänner 2026 in Kraft treten.
Für die neue Weiterbildungsbeihilfe stehen insgesamt 150 Mio. Ꞓ
pro Jahr zur Verfügung, wobei die Regierungsparteien vorrangig
niedriger qualifizierte Personen erreichen wollen. In diesem Sinn
werden auch die Auflagen für den Erhalt einer Weiterbildungsbeihilfe
im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. So müssen im
Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz künftig etwa der aktuelle
Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben
werden. Personen, die brutto weniger als die Hälfte der ASVG-
Höchstbeitragsgrundlage verdienen, werden außerdem zu einer
Bildungsberatung beim AMS verpflichtet. Damit will man laut SPÖ
verhindern, dass Kurse belegt werden, die einem später finanziell
nichts bringen bzw. deren Inhalte am Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
Auch wird ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine
Elternkarenz nicht mehr möglich sein.
Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-
Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15
% der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Für die Höhe der
Beihilfe sieht das Gesetz eine Bandbreite zwischen 40,40 Ꞓ und 67,94
Ꞓ pro Tag vor, was ein höherer Mindestsatz als bisher ist. Eine
begleitende Gesetzesnovelle stellt sicher, dass die von den
Arbeitgebern zu leistenden Zuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe
ebenfalls steuerfrei sind.
Kritik am Gesetzesvorschlag kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer
Meinung nach handelt es sich bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe
nicht um eine Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz. Vielmehr
komme es zu einem Systemwechsel, der nur noch die Interessen der
Arbeitgeber im Fokus habe. Ihre eigenen Vorstellungen haben die
Grünen in einem Entschließungsantrag niedergeschrieben, der
allerdings wohl abgelehnt werden dürfte.
Grüne fordern Nachbesserungen bei Altersteilzeit
Wenig Aussicht auf Erfolg hat auch ein Antrag der Grünen zur
Altersteilzeit. Geht es nach ihnen, sollen bestimmte Personengruppen
wie Beschäftigte mit originären Behinderungen oder gesundheitlichen
Beeinträchtigungen weiterhin bis zu fünf Jahre Altersteilzeitgeld vom
Staat bekommen können. Auch für Personen, die seit mindestens einem
Jahr einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, soll
diese Ausnahmeregelung gelten. Damit könnte man Arbeitslosigkeit oder
vorzeitige Pensionsantritte wegen Berufsunfähigkeit verhindern, sind
die Grünen überzeugt, konnten für ihren Vorschlag im Sozialausschuss
aber keine andere Fraktion gewinnen. Mit der Einführung der
Teilpension wurde der Anspruch auf Altersteilzeit auf drei Jahre
begrenzt, somit können nur noch Personen, die genügend
Versicherungsjahre für eine Teilpension haben, mit 60 Jahren eine
staatlich geförderte Altersteilzeit antreten.
Neuer Aufenthaltstitel „Grenzgänger“
Ein weiterer Gesetzesvorschlag der Regierung sieht die Einführung
eines neuen Aufenthaltstitels für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
vor. Nicht-EU-Bürger:innen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland
Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit
unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, soll damit die Ausübung
einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die freie Stelle anderweitig nicht
besetzt werden kann. Die Maßnahme sei „kein massiver Beitrag gegen
den Arbeitskräftemangel“, werde aber einigen Unternehmen helfen,
Arbeitsstellen, die schon länger frei sind, zu besetzen, sagten die
NEOS dazu im Sozialausschuss. Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle
dort von der FPÖ: Sie ist dagegen, den österreichischen Arbeitsmarkt
weiter für ausländische Beschäftigte zu öffnen.
Pensionsanpassung 2026
Mit zwei Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien sollen die
vereinbarten Sonderregelungen für die Pensionserhöhung 2026
festgeschrieben werden. Wie bereits im September von der Regierung
angekündigt, ist aus budgetären Gründen geplant, im kommenden Jahr
nicht alle Pensionen, sondern nur Pensionen bis zu einer Höhe von
2.500 Ꞓ brutto voll an die Inflation anzupassen. Alle übrigen
Pensionsbezieher:innen werden einen Fixbetrag von 67,50 Ꞓ im Monat
erhalten. Für Pensionistinnen und Pensionisten, die erst heuer ihre
Pension angetreten haben bzw. noch antreten werden, wird es, wie
gesetzlich vorgesehen, die halbe Pensionserhöhung geben.
Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige
Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen,
werden diese zusammengerechnet. Um dabei sämtliche Sonderpensionen
einzubeziehen, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich, die in
einem eigenen Antrag verankert ist.
Die beiden Gesetzesanträge haben im Sozialausschuss nur die
Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Daher ist noch offen, ob
die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Einbeziehung sämtlicher
Sonderpensionen in den Beitragsdeckel zustande kommt. Die Grünen
wollen ihre Zustimmung zur notwendigen Verfassungsbestimmung im
Plenum davon abhängig machen, ob sich die Koalition hinsichtlich
einer weiteren Begrenzung sogenannter „Luxuspensionen“ bewegt.
Strikt abgelehnt wird das Vorhaben von der FPÖ. Der Fixbetrag von
67,50 Ꞓ sei „alles andere als gerecht“ und bewirke reale
Pensionskürzungen, kritisierten die Freiheitlichen im Ausschuss. Sie
selbst fordern in einem Entschließungsantrag eine volle
Inflationsanpassung bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension, dieser
dürfte im Plenum aber wohl keine Mehrheit finden.
Rechtliche Basis für EU-Rezept und EU-Patientenakte
Mit einer von den Koalitionsparteien vorgeschlagenen Novellierung
des Gesundheitstelematikgesetzes sollen die rechtlichen
Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am „Europäischen Raum
für Gesundheitsdaten“ (EHDS) geschaffen werden. Dabei geht es etwa um
den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) und
den Abruf von Patientendaten (EU-Patientenkurzakte). Damit sollen
grenzüberschreitende Gesundheitsbehandlungen erleichtert werden.
Weiters ist geplant, eine nationale Kontaktstelle für digitale
Gesundheit einzurichten.
Österreich muss entsprechende EU-Vorgaben zwar erst bis März 2029
verpflichtend umsetzen, mit der technischen Anbindung an die
unionsweite Infrastruktur „MyHealth@EU“ soll aber bereits jetzt
begonnen werden, um eine Kofinanzierung aus dem EU-Förderprogramm
„EU4Health“ zu ermöglichen, wie in den Erläuterungen festgehalten
wird. Gesundheits-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
erwartet sich vom Europäischen Gesundheitsdatenraum einen großen
Zusatznutzen für die Patient:innen und versicherte den Mitgliedern
des Gesundheitsausschusses, dass aufgrund der hohen Sensibilität der
Daten größter Wert auf Datensicherheit gelegt werde.
Grüne und FPÖ stimmten im Ausschuss dennoch gegen den Vorschlag,
wobei die Grünen das insbesondere mit der späten Vorlage des
umfangreichen Gesetzestextes in Form eines Abänderungsantrags
begründeten. Ursprünglich hatte der Koalitionsantrag nur kleinere
Änderungen vorgesehen, etwa was die Einbindung mobiler Pflegedienste
in den Ländern in die Gesundheitsakte ELGA betrifft. Die
Freiheitlichen sprachen sich grundsätzlich gegen einen europaweiten
Austausch von Gesundheitsdaten aus.
Fortsetzung des Projekts „Gesund aus der Krise“
Einhellig sprechen sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses
dafür aus, das Projekt „Gesund aus der Krise“ weiterzuführen. Sie
ersuchen Gesundheitsministerin Korinna Schumann in einer
Entschließung, entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu
stellen und sich auch langfristig für die psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Mit dem Projekt wird
Jugendlichen ein rascher, kostenloser und qualitätsgesicherter Zugang
zu psychotherapeutischer und psychologischer Unterstützung
ermöglicht. Laut SPÖ sollen dafür nun für weitere zwei Jahre 35 Mio.
Ꞓ zur Verfügung gestellt werden. Basis für die Entschließung bildet
ein Antrag der Grünen, der im Ausschuss noch abgeändert wurde.
Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung
Eine freiheitliche Initiative zur Attraktivierung der Einjährig-
Freiwilligen-Ausbildung wurde im Landesverteidigungsausschuss unter
Berücksichtigung eines von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam
eingebrachten Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Demnach wird
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ersucht, die im Ressort
eingerichtete Wehrdienstkommission zu beauftragen, eine Verleihung
des Dienstgrades „Fähnrich“ an die Absolvent:innen der Einjährig-
Freiwilligen-Ausbildung zu prüfen und eine entsprechende
Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Die Ausbildung der Einjährig-
Freiwilligen (EF) sei sowohl für die jungen Soldat:innen selbst als
auch für die Verteidigungsfähigkeit Österreichs von großer Bedeutung,
die Verleihung des Dienstgrads „Fähnrich“ für Absolvent:innen würde
diese Ausbildung attraktiver machen, argumentieren die
Freiheitlichen.
Behördliche Ermittlungen gegen drei FPÖ-Abgeordnete
Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab,
wird sich der Nationalrat außerdem mit drei Immunitätsfällen
befassen. So will die Staatsanwaltschaft Wien etwa gegen FPÖ-Klubchef
Herbert Kickl wegen des Verdachts der Beleidigung (§115 StGB)
ermittlen. Laut Medienberichten hat Vizekanzler Andreas Babler der
Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, nachdem
er von Kickl bei einer FPÖ-Veranstaltung als „linke Zecke“
verunglimpft wurde.
Um den Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung
geht es beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck
gegen den Tiroler Abgeordneten Christofer Ranzmaier. Das Ersuchen
steht dabei in Zusammenhang mit einem Video des Tiroler FPÖ-
Parteiobmanns Markus Abwerzger, das später nach massiven Rassismus-
Vorwürfen wieder aus den Sozialen Medien gelöscht wurde. Laut einem
Bericht der Tiroler Tageszeitung hat sich Ranzmeier in Solidarität
mit Abwerzger wie dieser eine Burger-King-Krone aufgesetzt, weshalb
die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Ermittlungen einleiten will.
Schließlich liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gegen FPÖ-Abgeordneten Gerhard
Deimek vor. Hintergrund dafür ist Medien zufolge ein
Rechtshilfeersuchen aus Deutschland. Konkret steht der Verdacht eines
Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz im Raum. Deimek soll demnach im
März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit
Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind, wobei es sich
laut Deimek um ein kritisches Posting handelt.
Die Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Mittwochfrüh
anberaumt.
Sharia-Verbot als Verfassungsbestimmung
In Form einer Ersten Lesung werden die Abgeordneten über einen
Antrag der FPÖ beraten, der die explizite Verankerung eines Sharia-
Verbots sowohl im Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das
internationale Privatrecht vorsieht. Damit will die FPÖ
sicherstellen, dass die islamische Rechtsordnung in keinem Fall in
Österreich zur Anwendung kommen kann, auch nicht auf Basis einer
Vereinbarung oder eines Vereinsstatuts. Klassische Normen des
islamischen Rechts seien mit den in Österreich geltenden Grundwerten
nicht vereinbar, begründet die FPÖ ihren Vorstoß. Es gelte, „den
säkularen Rechtsstaat zu schützen“. Ausgestaltet ist das Verbot in
beiden Fällen als Verfassungsbestimmung.
Nach der Debatte soll der Antrag dem Verfassungsausschuss zur
weiteren Beratung zugewiesen werden. (Schluss TOP im Nationalrat)
gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.




