DAZN-Preiserhöhungen: VKI startet Sammelaktion

Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem vom Verein
für
Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums
geführten Verfahren Preisanpassungsklauseln von DAZN im Frühjahr 2025
für unzulässig erklärt. Auf Basis dieser Klauseln hatte der Streaming
-Anbieter DAZN mehrfach die Preise erhöht – unter anderem im August
2022, als die monatliche Gebühr von 14,99 Euro auf 29,99 Euro
angehoben und damit sogar verdoppelt wurde. Nach Ansicht des VKI ist
durch die Entscheidung des OGH die Rechtsgrundlage für die
Preiserhöhungen weggefallen. Betroffene Konsument:innen haben daher
Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge. Um diese
bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, startet der VKI
nun eine Sammelaktion mit dem Ziel, eine kollektive Rückerstattung
für die Betroffenen zu erwirken. Diese können sich ab sofort auf
www.vki.at/DAZN-2025 zur Sammelaktion anmelden.

DAZN zählt zu den führenden Anbietern von Onlinediensten zur
Übertragung von Sportveranstaltungen. Zwischen 2019 und 2022 wurden
die Gebühren für das Abonnement von Bestandskund:innen sukzessive
angehoben – von ursprünglich 9,99 Euro auf zuletzt 29,99 Euro.
Besonders die massive Preiserhöhung im August 2022 führte zu
zahlreichen Beschwerden, woraufhin der VKI die Grundlagen der
Preiserhöhung prüfte und Klage einreichte.

„Die Geschäftsbedingungen von DAZN enthielten Klauseln, die dem
Unternehmen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Kund:innen
ermöglichen sollten“, erklärt VKI-Jurist Mag. Stefan Schreiner.
„Solche einseitigen Preisanpassungsklauseln sind allerdings nur unter
besonderen Bedingungen zulässig, die hier nicht erfüllt sind.“ Der
OGH bestätigte die Rechtsansicht des VKI: Er stellte in seinem Urteil
vom März 2025 (8 Ob 145/24t) ausdrücklich fest, dass die
Voraussetzungen für einseitige Preisanpassungen nicht gegeben waren,
und beurteilte die Klauseln als unzulässig.

„Die Höhe der Rückforderungen ist abhängig von Zeitpunkt und
Dauer des jeweiligen Abonnements. Bei einem durchgängigen Abonnement
seit dem Jahr 2022 beträgt der Schaden beispielsweise 180 Euro pro
Jahr“, informiert Stefan Schreiner. „Mit unserer Sammelaktion wollen
wir nun allen Betroffenen eine unkomplizierte Möglichkeit bieten,
ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen und dafür sorgen,
dass sich unzulässige Preiserhöhungen nicht durchsetzen.“

Der VKI sammelt daher in einem ersten Schritt Betroffene, wird
deren Rückzahlungsansprüche dann gebündelt geltend machen und DAZN –
zunächst außergerichtlich – dazu auffordern, die überhöhten Zahlungen
zu erstatten.

SERVICE: Informationen zur kostenlosen Teilnahme an der
Sammelaktion: www.vki.at/DAZN-2025 .