Wien (OTS) – Immer wieder melden sich Menschen bei der
Volksanwaltschaft, weil sie
gefühlte Ewigkeiten warten müssen, bis ihnen die notwendige
Intensivkrankenpflege zuhause bewilligt wird. In den meisten Fällen
geht es um Patient*innen, die beatmet werden müssen. „Die
medizinische Notwendigkeit ist klar. Dass sie ein Recht darauf haben,
zuhause behandelt zu werden, ist auch klar. Aber sie werden
abwechselnd von Land und Krankenkasse vertröstet, mit dem Hinweis,
dass die jeweils andere Seite schuld ist“, berichtet Volksanwalt
Bernhard Achitz: „Alle Beteiligten fordern eine einheitliche Regelung
für ganz Österreich. Aber da es neun Bundesländer sowie drei große
und ein paar kleine Kassen gibt, kann das dauern. Bis dahin muss
klargestellt werden, dass die Betreuung sofort sichergestellt wird.
Land und Kasse sollen sich dann bitte im Hintergrund ausmachen, wer
wieviel zahlt. Diese Diskussionen dürfen nicht auf dem Rücken der
Menschen ausgetragen werden!“
Wolfgang A.: Volksanwaltschaft erreicht Bewilligung – Betreuung
zuhause gesichert
„Dank mehrerer Höchstgerichtsurteile ist klar: Wenn die
Betroffenen nicht ins Heim wollen, sondern lieber zuhause bei ihren
Familien leben wollen, dann sind Land und Sozialversicherung
gemeinsam verpflichtet, die teure Intensivkrankenpflege zuhause zu
finanzieren“, sagt Achitz. Wenn sich die Volksanwaltschaft
einschaltet, wird auch meistens eine Lösung gefunden. In der ORF-
Sendung „Bürgeranwalt“ konnte Achitz am 27. September berichten, dass
die 24-Stunden-Intensivpflege des Salzburgers Wolfgang A., der seit
einem schweren Radunfall vom Hals abwärts gelähmt ist und nicht
selbstständig atmen kann, nun funktioniert. Er wird von zwei
diplomierten Pflegekräften abwechselnd zuhause betreut.
Wolfgang W. will in gewohnter Umgebung leben und weiter arbeiten
In derselben Sendung berichtete Volksanwalt Achitz aber von einem
weiteren Mann, der seit einem Jahr auf die Bewilligung der
Intensivkrankenpflege zuhause wartet. Der 45-jährige Wolfgang W. muss
wegen einer Muskeldystrophie beatmet werden. Noch übernehmen seine
Eltern einen großen Teil der Betreuung, das wird aber aus
Altersgründen immer schwieriger. W. will aber in seiner gewohnten
Umgebung bleiben und seinen Beruf ausüben. „Das Leben wäre für mich
sonst vorbei“, sagt er. Die ÖGK, deren medizinischer Dienst den
Antrag auf häusliche Intensivkrankenpflege bereits im April
befürwortet hat, und der Gesundheitsfonds Steiermark verweisen W.
jeweils auf fehlende Entscheidungen der anderen Seite. Der
medizinische Leiter der ÖGK, Andreas Krauter, hat nun aber eine
rasche Lösung angekündigt.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.




